RS Vwgh 1998/4/3 97/19/0119

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Veröffentlicht am 03.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs2 idF 1995/351;
AVG §33 Abs3;

Rechtssatz

Da es sich bei einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung um eine nicht fristgebundene Eingabe handelt, kommt § 33 AVG nicht zur Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997190119.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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