Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §51e;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0310Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0168 5Stammrechtssatz
Fortführung und Abschluß der Verhandlung in Abwesenheit der ordnungsgemäß geladenen Partei ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sich die Partei und deren Vertreter aus der Verhandlung entfernt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090309.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2016