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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0310Rechtssatz
Wurde nicht aktenkundig gemacht, zu welchem Zeitpunkt der Besch das Vollmachtsverhältnis zu seinem Rechtsanwalt gekündigt hat, so hätte der Rechtsanwalt trotz Auflösung des Vollmachtsverhältnisses iSd § 11 Abs 2 RAO an der vor dem UVS durchgeführten Berufungsverhandlung teilnehmen müssen.
Schlagworte
ProzeßvollmachtVertretungsbefugnis Inhalt UmfangEnde VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090309.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2016