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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 (argumentum: "Für Baulichkeiten, die nach
Größe, ... entsprechen müssen oder die Belästigungen der Nachbarn
erwarten lassen, ... sind die zur Abwehr ... nötigen Vorkehrungen
zu treffen; ...") erfaßt nur jene Belästigungen der Nachbarn, die von dem zu errichtenden Bauwerk ausgehen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050112.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011