RS Vwgh 1998/4/16 97/05/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1998
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;
BauO NÖ 1976 §62 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

§ 62 Abs 2 NÖ BauO 1976 (argumentum: "Für Baulichkeiten, die nach

Größe, ... entsprechen müssen oder die Belästigungen der Nachbarn

erwarten lassen, ... sind die zur Abwehr ... nötigen Vorkehrungen

zu treffen; ...") erfaßt nur jene Belästigungen der Nachbarn, die von dem zu errichtenden Bauwerk ausgehen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050112.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten