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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Geht es nicht nur um Pflichtstellplätze und ist eine eher ungewöhnlich (hier rund 68 m) lange Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche gegeben, hat die Behörde die zu erwartenden Immissionswirkungen auf die Liegenschaften der Nachbarn zu prüfen (Hinweis E 4.4.1991, 90/05/0190).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996050142.X07Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013