RS Vwgh 1998/4/16 96/05/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1998
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
L82259 Garagen Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3 idF 1987/028;
BauRallg;
GaragenG Wr 1957 §6 Abs1;

Rechtssatz

Geht es nicht nur um Pflichtstellplätze und ist eine eher ungewöhnlich (hier rund 68 m) lange Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche gegeben, hat die Behörde die zu erwartenden Immissionswirkungen auf die Liegenschaften der Nachbarn zu prüfen (Hinweis E 4.4.1991, 90/05/0190).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996050142.X07

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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