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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände bedarf es keines besonderen, vom Bauwerber vorzulegenden Beweises, vielmehr ist die Frage, ob ein Bauwerk von der Grundgrenze einen bestimmten Abstand einhält, im Falle der Strittigkeit der Grundgrenze im Rahmen des Bauverfahrens durch entsprechende Ermittlungen zu klären. Dies kann durch ein Gutachten eines Geometers geschehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050332.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009