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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar kann nur solche Mängel im Bauplan rügen, die es ihm nicht ermöglichen, sich ausreichend über Art und Umfang des Bauvorhabens sowie über die Einflußnahme auf seine Rechte zu informieren (Hinweis E 2.2.1993, 92/05/0272).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050041.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009