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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/10/08 94/04/0191 3Stammrechtssatz
Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufgrund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040269.X02Im RIS seit
20.11.2000