RS Vwgh 1998/4/17 96/04/0269

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/08 94/04/0191 3

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufgrund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040269.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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