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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/08/0635 E 21. April 1998Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0598/54 E 2. März 1956 VwSlg 1374 F/1956; RS 2 (Hinweis: Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Bedenken, die sich aus einem erst später kundgemachten - wenn auch allenfalls rückwirkenden - Gesetz in bezug auf diese Bestimmungen ergeben sollten).Stammrechtssatz
Durch die nach der Erlassung eines mit einer Beschwerde an den VwGH angefochtenen Bescheides erfolgte, auf einen vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides gelegenen Zeitpunkt rückwirkende Änderung einer die rechtliche Grundlage des angefochtenen Bescheides bildenden gesetzlichen Vorschrift wird der angefochtene Bescheid nicht rechtswidrig iSd Vorschrift des § 42 Abs 2 lit a VwGG (vgl VfGH 12.3.1985, G 1/85).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080634.X01Im RIS seit
11.07.2001