RS Vwgh 1998/4/21 97/08/0541

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;
AlVG 1977 §12 Abs6 litb;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/08/0502 E 21. April 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/25 94/08/0001 3 (hier betreffend § 12 Abs 6 lit b AlVG idF 1995/297)

Stammrechtssatz

Aus dem Umstand, daß in § 12 Abs 6 lit b AlVG auf die "Bewirtschaftung" eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes abgestellt wird, kann nicht abgeleitet werden, daß für diese Art der selbständigen Erwerbstätigkeit eine aktive Mitarbeit des Betreffenden im Betrieb vorausgesetzt wird und damit in bezug auf landwirtschaftliche (forstwirtschafliche) Betriebe auch der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit in § 12 Abs 3 lit b AlVG eine diesbezügliche Änderung erführe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080541.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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