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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bloß daraus, daß in zwei Verfahren als Grundlage für die Beurteilung jeweils verschiedener Ansprüche derselbe Sachverhalt zu beurteilen ist, folgt noch nicht, daß mit einem dieser Verfahren bis zur Erledigung des anderen zuzuwarten ist, es sei denn, daß Vorfragen in dem anderen Verfahren als Hauptfragen zu entscheiden wären.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080139.X02Im RIS seit
25.01.2001