RS Vwgh 1998/4/21 95/08/0139

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §56;

Rechtssatz

Bloß daraus, daß in zwei Verfahren als Grundlage für die Beurteilung jeweils verschiedener Ansprüche derselbe Sachverhalt zu beurteilen ist, folgt noch nicht, daß mit einem dieser Verfahren bis zur Erledigung des anderen zuzuwarten ist, es sei denn, daß Vorfragen in dem anderen Verfahren als Hauptfragen zu entscheiden wären.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080139.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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