RS Vwgh 1998/4/21 95/08/0139

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Stützt die Behörde einen Bescheid auch (vorrangig) auf die Beweisaufnahmen und Beweiswürdigung eines Gerichtes, ist dies vor der Erlassung des Bescheides dem Bf (auch wenn er Partei des Gerichtsverfahrens gewesen ist) zur Wahrung des Parteiengehörs vorzuhalten.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080139.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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