RS Vwgh 1998/4/21 98/08/0002

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;
ASVG §203;
ASVG §204;
AVG §37;

Rechtssatz

Ist die Gewährung einer Versehrtenrente strittig, reicht die Feststellung nicht aus, daß der Irrtum iSd § 101 ASVG Unfallsfolgen betrifft, die bei Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen wären. Es muß vielmehr festgestellt werden, daß die zu Unrecht nicht berücksichtigten Unfallsfolgen den Anspruch auf Versehrtenrente begründet hätten (Hinweis OGH 2.12.1987, 9 Ob S 23/87).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080002.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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