Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0184 E 26. März 1987 RS 3Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030059.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012