Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Das Abstellen eines Fahrzeuges in einer gemäß § 52 Z 13b dritter Absatz StVO gekennzeichneten Ladezone zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit ist auch dann nicht verboten, wenn es im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030064.X01Im RIS seit
12.06.2001