RS Vwgh 1998/4/22 96/01/0346

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall bedeutet das Wort "father" nicht zwingend "leiblicher Vater", sondern kann auch den Priester benennen, bei dem der Asylwerber gelebt hat. In Ansehung der Glaubwürdigkeit des Parteivorbringens kann daher nicht auf die unterschiedliche Darstellung der Bezugsperson abgestellt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010346.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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