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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Im Beschwerdefall bedeutet das Wort "father" nicht zwingend "leiblicher Vater", sondern kann auch den Priester benennen, bei dem der Asylwerber gelebt hat. In Ansehung der Glaubwürdigkeit des Parteivorbringens kann daher nicht auf die unterschiedliche Darstellung der Bezugsperson abgestellt werden.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010346.X01Im RIS seit
20.11.2000