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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §16;Rechtssatz
Da die Ermächtigung zur erkennungsdienstlichen Behandlung einer Person nicht an deren Strafbarkeit geknüpft ist, ist es konsequent, umgekehrt auch die Löschung erkennungsdienstlicher Daten nicht vom Unterbleiben eines gerichtlichen Strafverfahrens oder einer strafgerichtlichen Verurteilung abhängig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010623.X02Im RIS seit
18.02.2002