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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/15/0097 1Stammrechtssatz
Derjenige, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug von einem Lieferer (Veräußerer) erworben hat, der zur Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nach objektiven Gesichtspunkten berechtigt war, kann sich nicht auf die Begünstigungsregel des § 4 Abs 3 Satz 3 UStG 1972 berufen. Diese Regelung stellt nicht auf das Ausmaß der jeweils anfallenden Vorsteuer, sondern ausdrücklich auf das Fehlen der Berechtigung zur Rechnungsausstellung mit gesondertem Steuerausweis ab (Hinweis E 21.5.1990 89/15/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130144.X01Im RIS seit
20.11.2000