RS Vwgh 1998/4/22 97/03/0059

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0179 2

Stammrechtssatz

Weder bei der Zulässigkeit der Entfernung des Fahrzeuges noch bei der Vorschreibung der Kosten gegenüber dem Zulassungsbesitzer kommt es darauf an, ob diesen Lenker des Fahrzeuges gewesen ist oder dieses einer Person überlassen hat, die "vertrauenswürdig und unbedenklich" gewesen ist und ihm die Verhinderung der "angeblichen Tat" daher nicht möglich gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030059.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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