RS Vwgh 1998/4/22 95/12/0060

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §5 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/26 92/12/0047 1

Stammrechtssatz

Aus § 5 Abs 6 GehG ergibt sich, daß Tatsachen meldepflichtig sind, die 1) einen noch nicht bestehenden Anspruch entstehen lassen, 2) zu einer Einstellung der Haushaltszulage führen, 3) eine Änderung der Haushaltszulage bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120060.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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