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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1175;Rechtssatz
Die in § 8a Abs 9 KWG angeführten Kreditunternehmungen umfassen nicht Personengesellschaften des Handelsrechtes. Auch Kastner, Gesellschaftsrecht und das novellierte Kreditwesengesetz, JBl 1986, 749, vertritt keineswegs die Ansicht, daß die einbringende KG fortbestehen kann, weil die bloße Verwaltung von Aktien kein Vollhandelsgewerbe ist, weshalb die einbringende KG die Rechtsnatur der Personenhandelsgesellschaft verliert und sich automatisch in eine Personengesellschaft des bürgerlichen Rechts umwandelt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998130028.X01Im RIS seit
19.09.2001