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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §19 Abs1;Rechtssatz
Durch die Verschmelzung ist die Rechtspersönlichkeit der übertragenden GmbH (der Beschwerdeführerin) vor versuchter Erlassung der angefochtenen Erledigung erloschen (Hinweis B 5. Februar 1992, 90/13/0041), wodurch einerseits die angefochtene Erledigung keine Rechtswirkungen entfalten konnte und die Beschwerde überdies namens einer Gesellschaft eingebracht wurde, welche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130210.X01Im RIS seit
02.11.2004