RS Vwgh 1998/4/22 97/13/0210

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §19 Abs1;
BAO §93 Abs2;
BAO §97 Abs1;
GmbHG §96;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Verschmelzung ist die Rechtspersönlichkeit der übertragenden GmbH (der Beschwerdeführerin) vor versuchter Erlassung der angefochtenen Erledigung erloschen (Hinweis B 5. Februar 1992, 90/13/0041), wodurch einerseits die angefochtene Erledigung keine Rechtswirkungen entfalten konnte und die Beschwerde überdies namens einer Gesellschaft eingebracht wurde, welche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte. Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130210.X01

Im RIS seit

02.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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