RS Vwgh 1998/4/22 95/13/0129

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z11;

Rechtssatz

Mit der bloßen Unterweisung in der Fertigkeit des Schilaufes wird eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit nicht ausgeübt, weil eine solche Vergleichbarkeit ein Lehrangebot erfordert, mit welchem sich der Lehrstoff in den von der betroffenen Einrichtung unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach jenem von öffentlichen Schulen nähert (Hinweis E 25.2.1997, 95/14/0126; E 21.6.1993, 91/15/0151, ÖStZB 1994, 97).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130129.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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