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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/12/0377Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/07/10 96/07/0122 4Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erhebung einer Beschwerde gegen einen nicht zugestellten und auch nicht an die betreffende Person gerichteten Bescheid ist, daß dieser Bescheid an andere Verfahrensparteien ergangen ist und daß der Bescheid seinem Inhalt nach in die Rechtssphäre der übergangenen Partei eingreift (Hinweis EB B 21.9.1951, 1623/50, VwSlg 2232 A/1951).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120056.X05Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008