RS Vwgh 1998/4/22 97/03/0382

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

L65000 Jagd Wild
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
AVG §9;
JagdRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einer Gemeinschaft von Liegenschaftseigentümern kommt (hier: nach Stmk Jagdrecht) keine wie immer geartete Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit und damit auch keine Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit für das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor dem VwGH zu.

Schlagworte

Behörden und Verfahren außer Straffällen Verfahrensrecht Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030382.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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