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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Einer Gemeinschaft von Liegenschaftseigentümern kommt (hier: nach Stmk Jagdrecht) keine wie immer geartete Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit und damit auch keine Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit für das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor dem VwGH zu.
Schlagworte
Behörden und Verfahren außer Straffällen Verfahrensrecht Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030382.X01Im RIS seit
03.05.2001