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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293b;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, die bloße Möglichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Investitionsrücklage stehe der Inanspruchnahme der Bildung einer Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn dann nicht entgegen, wenn statt der bestimmungsgemäßen Rücklagenverwendung eine gewinnerhöhende Nachversteuerung erfolgt, ist unrichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130277.X05Im RIS seit
01.03.2002Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010