RS Vwgh 1998/4/22 95/13/0191

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Veröffentlicht am 22.04.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Derjenige, der zur Schätzung Anlaß gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muß die mit jeder Schätzung verbundene Ungewißheit hinnehmen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, 353).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130191.X02

Im RIS seit

05.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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