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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/12/0377Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0529/69 B 16. Mai 1969 VwSlg 7568 A/1969 RS 2Stammrechtssatz
Eine Beschwerdeführung im Sinne des § 26 Abs 2 VwGG 1965 ist durch übergangene Parteien - Personen also, die einem Verfahren aus welchem Grunde immer in der Rechtstellung einer Partei nicht zugezogen wurden - nicht zulässig, weil die Frage des Mitspracherechtes zunächst durch die in Betracht kommende Behörde entschieden werden muß, sei es durch Abweisung eines Antrages auf Bescheidzustellung, sei es durch Anerkennung der Parteistellung in Form der Bescheidzustellung. (Hinweis auf B vom 8. November 1968, Zl. 1091/68)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994120056.X06Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008