RS Vwgh 1998/4/23 98/07/0012

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2315/71 E 15. Dezember 1972 Vwslg 8334 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Anordnungen nach § 34 Abs 1 sind kein Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein solcher Schutz für eine an sich nicht bewilligungspflichtige Wasserversorgungsanlage geboten erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070012.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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