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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Aufenthaltszwecke und Form der Aufenthaltsbewilligung 1995 §1 impl;Rechtssatz
Nimmt die Behörde auf den vom Fremden geltend gemachten Aufenthaltszweck, dem in erster Linie der Charakter einer Antragsbegründung zukommt, bei Erteilung der Aufenthaltsbewilligung Bezug, so legt sie damit im Rahmen der "selbständigen Tätigkeit" den Fremden keinesfalls auf einen bestimmten Aufenthaltszweck fest. Der Fremde ist daher durch die (unschädliche) Aufnahme eines Elements der Antragsbegründung in den Spruch in seinen Rechten nicht beeinträchtigt (Hinweis E 19.12.1996, 95/19/1837; hier betreffend das AufenthaltsG 1992 idF vor der AufenthaltsGNov 1995, Aufenthaltszweck, Kolporteur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995191074.X02Im RIS seit
02.05.2001