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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2Stammrechtssatz
Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen werden - sind nicht "Tatsachen".
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaAndere rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150108.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.05.2009