Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/17 96/19/1693 1 (hier: Nichtanführung der Verweisungsnorm des § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992)Stammrechtssatz
Geht aus der Bescheidbegründung klar hervor, daß die Behörde die Verwirklichung des Sichtvermerksversagungsgrundes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 angenommen hat, so belastet der Umstand, daß sie diese Bestimmung nicht auch im Spruch ihres Bescheides anführte, letzteren nicht mit Rechtswidrigkeit (Hinweis E 4.5.1994, 94/18/0070).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997190692.X02Im RIS seit
02.05.2001