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10/10 GrundrechteNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/20 96/07/0080 8Stammrechtssatz
Auch die für Maßnahmen iSd § 60 Abs 1 WRG zuzuerkennenden Entschädigungen (§ 60 Abs 2 WRG) sind solche iSd § 117 WRG. Gemäß § 117 Abs 4 iVm § 117 Abs 1 WRG ist gegen den Ausspruch, ob, in welcher Form (Sachleistung und Geldleistung), auf welche Art, in welcher Höhe und innerhalb welcher Frist die Leistung zu erbringen ist, eine Berufung nicht zulässig. Zur "Art" der Leistung gehört auch die in § 118 Abs 4 WRG vorgesehene Hinterlegung des Entschädigungsbetrages.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070012.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011