RS Vwgh 1998/4/23 98/07/0041

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1;
WRG 1959 §5 Abs2;

Rechtssatz

Kommt eine Beeinträchtigung einer Nutzungsberechtigung iSd § 5 Abs 2 WRG von vornherein nicht in Betracht, dann vermag dieses Recht auch keine Parteistellung zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070041.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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