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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs1;Rechtssatz
Eine Projektsänderung während des Verfahrens ist grundsätzlich nicht unzulässig und dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund (hier: fehlende Zustimmung der Grundeigentümer) aus der Welt geschafft werden kann (Hinweis E 24.10.1985, 83/06/0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070005.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.06.2015