RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0005

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Für die Ausführung einer nach § 38 WRG bewilligungspflichtigen Maßnahme ist bei Inanspruchnahme fremden Grundes die Zustimmung des Grundeigentümers nötig; diese Zustimmung kann nicht nach den Bestimmungen der §§ 60 ff WRG durch Einräumung eines Zwangsrechtes ersetzt werden (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070005.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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