RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §1;

Rechtssatz

Nach der Begriffsbestimmung gemäß § 1 WRG umfaßt ein "Gewässer" das Wasser (Wasserwelle), das Ufer sowie das Bett des Gewässers (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Rz 6 zu § 1 WRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070005.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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