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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0214 2Stammrechtssatz
Zwar obliegt es dem Antragsteller im Verfahren über einen Antrag auf Gewährung eines Abschiebungaufschubes nicht, gegen ihn gerichtete Verfolgungen "nachzuweisen"; es trifft ihn aber die Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes durch Erstattung eines mit Beweisanboten untermauerten konkreten Vorbringens zumindest bezüglich jener Umstände beizutragen, die in seiner Sphäre gelegen sind und deren Kenntnis sich die Behörde nicht von Amts wegen verschaffen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998210123.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011