Index
L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
ABGB §879 Abs1;Rechtssatz
Eine Veranstaltung ist sittenwidrig iSd § 16 Abs 1 Stmk VeranstaltungsG, wenn sie mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und einen groben Verstoß gegen diejenigen Pflichten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat. Bei der Beurteilung der Verletzung jener Formen des äußeren Verhaltens, die nach Auffassung gesitteter Menschen der Würde des Menschen als sittlicher Person bei jedem Heraustreten aus dem Privatleben in die Öffentlichkeit entsprechen, ist ein objektiver Maßstab anzulegen (Hinweis E 24.11.1986, 83/10/0316; dieses Auslegungsergebnis steht einer allfälligen Strafbarkeit nach § 218 StGB, welche Bestimmung das Interesse des EINZELNEN schützt, nicht entgegen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020396.X02Im RIS seit
18.02.2002