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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Weder in der StVO noch im VStG finden sich Bestimmungen über eine Ersatzpflicht des für den jeweiligen Vollzugsbereich veranwortlichen Rechtsträgers gegenüber dem Beschuldigten hins der ihm erwachsenen Kosten. Es sind daher die Verwaltungsbehörden auch nicht berufen, über derartige Ansprüche zu entscheiden (Hinweis E 25.2.1988, 88/02/0011, VwSlg 12661 A/1988; hier: Äußerung zum Gesetzesprüfungsantrag).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997020501.X02Im RIS seit
25.01.2001