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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GBefG 1952 §7a idF 1992/453;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0527Rechtssatz
Gem § 7a GBefG idF 1992/453 sind staatliche Lenkungsmaßnahmen vorgesehen, die durch den Umfang des zwischenstaatlichen Güterverkehrs erforderlich sind. Im Rahmen der zwischenstaatlichen vereinbahrten Kontigente werden - nach dem in der KVV, BGBl 1994/974, näher bestimmten Verfahren - die jeweiligen Kontigenterlaubnisse an die einzelnen Beförderungsunternehmer vergeben. Bei diesen Lenkungsmaßnahmen handelt es sich zweifellos um eine Bewirtschaftung der Beförderungskapazitäten, welche Angelegenheiten von der Befreiungsbestimmung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 6 GebG umfaßt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997160526.X04Im RIS seit
19.02.2002