RS Vwgh 1998/4/29 97/16/0526

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Veröffentlicht am 29.04.1998
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Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GBefG 1952 §7a idF 1992/453;
GBefG KVV 1994;
GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0527

Rechtssatz

Gem § 7a GBefG idF 1992/453 sind staatliche Lenkungsmaßnahmen vorgesehen, die durch den Umfang des zwischenstaatlichen Güterverkehrs erforderlich sind. Im Rahmen der zwischenstaatlichen vereinbahrten Kontigente werden - nach dem in der KVV, BGBl 1994/974, näher bestimmten Verfahren - die jeweiligen Kontigenterlaubnisse an die einzelnen Beförderungsunternehmer vergeben. Bei diesen Lenkungsmaßnahmen handelt es sich zweifellos um eine Bewirtschaftung der Beförderungskapazitäten, welche Angelegenheiten von der Befreiungsbestimmung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 6 GebG umfaßt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160526.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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