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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; Ablehnung der Beschwerde gegen die Vorschreibung von Gerichtsgebühren zu gewärtigen; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Prüfung von Gerichtsakten und zur Einbringung von Forderungen auf Geldleistungen nach dem Nö SozialhilfeG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, SozialhilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B1312.1997Dokumentnummer
JFR_10029289_97B01312_01