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24/03 Sonstiges StrafrechtNorm
BedarfsdeckungsstrafG 1947 §2 idF 1949/167;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0527Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 14 TP 6 Abs 5 Z 6 GebG bezieht sich diese Bestimmung auf Angelegenheiten der Bewirtschaftung, das heißt auf Angelegenheiten iZm staatlichen Lenkungsmaßnahmen von Waren und Dienstleistungen. Durch die demonstrative Aufzählung im Klammerausdruck wird der Begriff der Bewirtschaftungsangelegenheiten näher bestimmt. Weder aus dem Gesetzestext selbst noch aus den Gesetzesmaterialien zum GebG 1946 und zum Bundesgesetz BGBl Nr 1951/195 läßt sich dabei auf eine Einschränkung auf die Bewirtschaftung (allein) von Bedarfsgütern iSd im Jahr 1951 in Geltung stehenden Bedarfsdeckungsstrafgesetzes 1947 (Wiederverlautbarung des Bedarfsdeckungsstrafgesetzes BGBl Nr 1946/44 unter BGBl Nr 1947/146) schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997160526.X02Im RIS seit
19.02.2002