RS Vwgh 1998/4/29 97/16/0526

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1998
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
35/05 Sonstiges Zollrecht

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z6;
IDG §15 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0527

Rechtssatz

Die Befreiungsbestimmung des § 14 TP 6 Abs 5 Z 6 GebG ist allgemein auf Ansuchen zur Erlangung von Berechtigungen in bezug auf einer staatlichen Lenkungsmaßnahme unterliegende Waren oder Dienstleistungen gerichtet. Daß insbesondere etwa Kontingentscheine nicht auf die Bewirtschaftung von Bedarfsgütern allein beschränkt sind, geht aus dem Umstand hervor, daß dieser Begriff in der Rechtssprache auch sonst Verwendung findet (vgl zB § 15 Abs 1 IDG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160526.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten