RS Vwgh 1998/4/29 98/16/0102

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Veröffentlicht am 29.04.1998
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
JN §56 Abs2;

Rechtssatz

Ist ein Teil des Klagebegehrens gem § 56 Abs 2 JN schon in der Klage mit S 10.000,-- bewertet worden (woran die AbgBeh gebunden ist), ist allein dieser Betrag für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgbühren maßgebend. (Im konkreten Fall Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs; der Vergleich enthält keine Verpflichtung zu einer konkreten, von der ursprünglichen Klage noch nicht erfaßten Leistung.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160102.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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