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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Ist ein Teil des Klagebegehrens gem § 56 Abs 2 JN schon in der Klage mit S 10.000,-- bewertet worden (woran die AbgBeh gebunden ist), ist allein dieser Betrag für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgbühren maßgebend. (Im konkreten Fall Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs; der Vergleich enthält keine Verpflichtung zu einer konkreten, von der ursprünglichen Klage noch nicht erfaßten Leistung.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160102.X01Im RIS seit
24.10.2001