RS Vwgh 1998/4/30 97/06/0111

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Veröffentlicht am 30.04.1998
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3 idF 1992/100;
BauRallg;

Rechtssatz

Für die Frage, ob Identität des gegenständlichen Bauauftrages mit dem seinerzeitigen Bauauftrag gegeben ist, kommt der Begründung der Berufungsbehörde für die Aufhebung des Spruchpunktes des Berufungsbescheides, mit dem der Abbruchauftrag aufgehoben wurde, keine bindende Wirkung zu.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenZurückweisung wegen entschiedener SacheBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060111.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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