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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Für die Frage, ob Identität des gegenständlichen Bauauftrages mit dem seinerzeitigen Bauauftrag gegeben ist, kommt der Begründung der Berufungsbehörde für die Aufhebung des Spruchpunktes des Berufungsbescheides, mit dem der Abbruchauftrag aufgehoben wurde, keine bindende Wirkung zu.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenZurückweisung wegen entschiedener SacheBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060111.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009