RS Vwgh 1998/4/30 93/06/0192

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Veröffentlicht am 30.04.1998
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BauO Tir 1989 §44;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/06/0193

Rechtssatz

Liegt ein rechtskräftig erteilter Bauauftrag für ein nichtbewilligtes Gebäude vor und werden zu diesem Gebäude gleichfalls nichtbewilligte Zubauten und Umbauten errichtet, ist der in der Folge erteilte Bauauftrag für das Gebäude in seiner Gesamtheit, wie es sich derzeit aufgrund der Zubauten und Umbauten darstellt, aufgrund des somit geänderten Sachverhalts jedenfalls zulässig (Hinweis E 11.10.1994, 92/05/0267).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993060192.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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