RS Vwgh 1998/4/30 97/06/0271

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Veröffentlicht am 30.04.1998
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §9;

Rechtssatz

Auch wenn ein Projekt als Gesamtkonzept und daher als "unteilbares Ganzes" zu betrachten ist, kann dessen baurechtliche Trennbarkeit gegeben sein. So sind beim beschwerdegegenständlichen Bauvorhaben der Gewerbehof (Seniorenwohnanlage), der Pflegetrakt sowie das Seniorenheim und die 7 Atriumpavillons als jeweils eigenständige Baukörper erkennbar.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060271.X01

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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