RS Vwgh 1998/4/30 97/06/0245

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Veröffentlicht am 30.04.1998
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L85007 Straßen Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
LStG Tir 1989 §67 Abs1;

Rechtssatz

Das Schreiben des Straßenverwalters mit der Formulierung, es werde "um Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und Grundeinlösungsverfahrens für den Ausbau der L 232 ..."

ersucht, ist als Antrag auf Enteignung der für dieses Vorhaben benötigten Grundflächen, die sich aus dem vorgelegten und in diesem Schreiben verwiesenen Grundeinlösungsplan ergeben, zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060245.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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