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L85007 Straßen TirolNorm
AVG §13;Rechtssatz
Das Schreiben des Straßenverwalters mit der Formulierung, es werde "um Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und Grundeinlösungsverfahrens für den Ausbau der L 232 ..."
ersucht, ist als Antrag auf Enteignung der für dieses Vorhaben benötigten Grundflächen, die sich aus dem vorgelegten und in diesem Schreiben verwiesenen Grundeinlösungsplan ergeben, zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060245.X03Im RIS seit
20.11.2000