RS Vwgh 1998/4/30 95/06/0257

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Veröffentlicht am 30.04.1998
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs3;

Rechtssatz

Da gem § 14 Abs 3 Vlbg RPG nicht darauf abzustellen ist, ob der zu bewilligende Betrieb den TÄGLICHEN Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dient, spielt der Umstand, daß die Dienste einer Kfz-Werkstätte von den Bewohnern nicht regelmäßig in Anspruch genommen werden müssen, keine ausschlaggebende Rolle (das E 17.11.1983, 82/06/0114, betrifft eine andere Rechtslage).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995060257.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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