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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Da gem § 14 Abs 3 Vlbg RPG nicht darauf abzustellen ist, ob der zu bewilligende Betrieb den TÄGLICHEN Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dient, spielt der Umstand, daß die Dienste einer Kfz-Werkstätte von den Bewohnern nicht regelmäßig in Anspruch genommen werden müssen, keine ausschlaggebende Rolle (das E 17.11.1983, 82/06/0114, betrifft eine andere Rechtslage).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060257.X02Im RIS seit
03.05.2001